Winterdienst

DS HAUSSERVICE Innsbruck

Schneeräumung und Winterdienst von DS HAUSSERVICE aus Innsbruck

Die vorgeschriebene Räumpflicht

 

Vom Gesetzgeber beziehungsweise den Gemeinden wird festgelegt, ab welchem Zeitpunkt morgens die Wege, Zufahrten, Bürgersteige und Parkplätze geräumt sein müssen. Aus diesem Grund sind wir immer aktuell über die Wetterentwicklung informiert, um früh genug anfangen zu können, damit die Räumpflicht bei Ihnen erfüllt ist. Diese Aufgabe an uns zu übertragen, hat für Sie natürlich noch einen weiteren Vorteil, denn falls trotzdem jemand ausrutschen und sich verletzen sollte oder ein Fahrzeug gegen ein anderes rutscht, haften wir mit unserer Versicherung für entstandene Schäden, für die sonst Sie aufkommen müssten.

 

Die richtigen Geräte

Wir sind natürlich entsprechend ausgerüstet, um nicht nur Fußwege und den Vorplatz vom Schnee zu befreien, sondern auch Zufahrten inklusive der Zufahrt zur Tiefgarage und Parkplätze. Wir räumen sorgfältig und minimieren die Rutschgefahr durch das Streuen von Split. Nur in Ausnahmefällen, wenn zum Beispiel mit Blitzeis zu rechnen ist, verwenden wir auch Streusalz.

 

DS HAUSSERVICE aus Innsbruck für Ihren Winderdienst